wir ermitteln die effizientesten Maßnahmen, um Ihr Gebäude umweltfreundlicher und wirtschaftlicher zu betreiben.
Für die Beratung gibt es bis zu 80 % Zuschuss. Wir kümmern uns um die Beantragung und Abwicklung. Für Nichtwohngebäude (NWG) gibt es auch Zuschüsse für Neubauberatung zum Effizienzhausstandard.
Für Wohngebäude kann ein „Individueller Sanierungsfahrplan“ (ISFP) erstellt werden. Mit diesem gibt es bei bei energetischen Modernisierungen 5 % Extra-Zuschuss bei KfW und BAFA.
„Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses iSFP, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (iSFP-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden.“
Quelle: BMWI zur neuen Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) ab 2021
wir informieren zu möglichen Zuschüssen und Förderkrediten.
Hier kommen insbesondere KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und das BAFA (Bundesamt für Ausfuhrkontrolle) in Frage.
Zusätzlich gibt es zahlreiche Landesförderprogramme (in Berlin z.B. über die Investitionsbank Berlin IBB).
Nichtwohngebäude: neue Fördersätze am 01.01.2021
Die Förderhöhe beträgt 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 Euro. Die genaue Höhe hängt von der Nettogrundfläche des betreffenden Nichtwohngebäudes (NWG) ab:
- NWG bis 200m²: 1.700 Euro
- NWG von 201m² bis 500m²: 5.000 Euro
- NWG über 501m²: 8.000 Euro