Schottergärten eigentlich sowieso nicht erlaubt
„Schon in der gültigen Landesbauordnung Baden-Württemberg von 2010 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Das ist eigentlich unmissverständlich.“