Steingärten – Gärten des Grauens schon bisher verboten

Schottergärten eigentlich sowieso nicht erlaubt

„Schon in der gültigen Landesbauordnung Baden-Württemberg von 2010 heißt es: „Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“ Das ist eigentlich unmissverständlich.“

https://www.dabonline.de/2020/10/21/kampf-gegen-die-schotter-gaerten-des-grauens-verbot-in-baden-wuerttemberg/#a82369

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