Der staatliche Zuschuss für die Wohngebäudesanierung erhöht sich um 5 % (auf bis zu 50 % für ein Effizienzhaus 40). Die Grundförderung beträgt:

Der Sanierungsfahrplan muss bei Beantragung der Sanierungsförderung schon vorliegen.
Quelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html